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USA
Reisepaß/Visum
| | Paß erforderlich | Visum erforderlich | Rückreiseticket erforderlich | | Deutschland | Ja | Nein/1 | Ja | | Österreich | Ja | Nein/1 | Ja | | Schweiz | Ja | Nein/1 | Ja | | Andere EU-Länder | Ja | 1 | Ja | Einreisebestimmungen können sich kurzfristig ändern. Bitte erkundigen Sie sich im Zweifelsfall vor der Abreise bei der zuständigen konsularischen Vertretung. |
Hinweis: Seit dem 5. März 2003 sind Fluggesellschaften, die die Vereinigten Staaten anfliegen, gesetzlich dazu verpflichtet, den US-Grenzschutzbehörden Zugriff auf alle vorhandenen Passagierdaten zu gewähren. Anmerkung: Aufgrund der sich vor allem in der letzten Zeit häufig ändernden Einreisebestimmungen ist es ratsam, sich rechtzeitig vor Abreise bei der zuständigen konsularischen Vertretung zu erkundigen (s. Adressen).
Einreisebeschränkungen: Folgenden Reisenden wird die Einreise in die Vereinigten Staaten von Amerika verweigert, sofern zuvor kein Waiver of Ineligibility ausgestellt worden ist:
(a) Personen mit schweren ansteckenden oder psychischen Krankheiten;
(b) Personen mit Vorstrafenregister;
(c) Drogenabhängigen, -benutzern oder -händlern;
(d) Personen, die zuvor aus den USA ausgewiesen wurden oder denen die Einreise innerhalb der letzten fünf Jahre verweigert wurde.
(e) Personen, die sich selbst als Faschisten oder Kommunisten bezeichnen.
(f) Personen, die an terroristischen Aktivitäten beteiligt sind.
REISEPASS: Allgemein erforderlich, muß noch mindestens 6 Monate nach der Ausreise gültig sein, ausgenommen sind Teilnehmer am Programm zur Aufhebung der Visapflicht (VWP), das grundsätzlich nur für touristische und Geschäftsreisen gilt. Achtung: Ab dem 26. Oktober 2004 ist die visafreie Einreise für Teilnehmer am Programm zur Aufhebung der Visapflicht (VWP) nur noch mit dem maschinenlesbaren und bordeauxfarbenen Europapaß möglich. Anmerkung: (a) Staatsbürger von Andorra, Belgien, Brunei, Liechtenstein und Slowenien, die im Rahmen des Programms zur Aufhebung der Visapflicht (VWP) in die USA einreisen möchten, müssen jetzt schon Inhaber eines maschinenlesbaren Reisepasses sein. Alle Inhaber eines älteren Reisepasses benötigen für die Einreise in die USA ein entsprechendes Visum.
Nicaraguanische Reisepässe, die vor dem 30. Oktober 1981 ausgestellt wurden, werden nicht anerkannt. Auch dann nicht, wenn der Paßinhaber über ein gültiges Visum für die USA verfügt.
Informationen zu den neuen Einreisebestimmungen sind von der amerikanischen Botschaft in Berlin erhältlich.
Einreise mit Kindern:
Deutsche: Bis Oktober 2005 werden deutsche Kinderausweise mit Lichtbild bzw. der Eintrag des Kindes im Paß eines mitreisenden Elternteils bis zum vollendeten 15. Lebensjahr anerkannt. Der deutsche Kinderausweis wird ab Oktober 2005 nicht mehr für die visumsfreie Einreise in die USA anerkannt. Ein Eintrag in den Paß der Eltern ist ab dem 26. Oktober 2004 nicht mehr ausreichend. Ab dann benötigen Babys und Kinder einen eigenen, maschinenlesbaren Reisepaß. Für deutsche Staatsangehörige ist ab dann nur der maschinenlesbare, bordeauxfarbene Europapaß für die visafreie Einreise zulässig.
Österreicher: Bis zum 25. Oktober 2004 eigener Reisepaß oder Eintragung im elterlichen Reisepaß eines begleitenden Elternteils bis zum 15. vollendeten Lebensjahr. Ab dem 26. Oktober 2004 benötigen Babys und Kinder einen eigenen, maschinenlesbaren Reisepaß. Für österreichische Staatsangehörige ist ab dann nur der maschinenlesbare, bordeauxfarbene Europapaß für die visafreie Einreise zulässig.
Schweizer: Bis zum 25. Oktober 2004 eigener Reisepaß oder Eintragung im elterlichen Reisepaß eines begleitenden Elternteils bis zum 15. vollendeten Lebensjahr. Ab dem 26. Oktober 2004 benötigen Babys und Kinder einen eigenen, maschinenlesbaren Reisepaß.
Anmerkung: Für die Kinder gelten jeweils die gleichen Visumbestimmungen wie für ihre Eltern.
VISUM: Allgemein erforderlich, ausgenommen sind Staatsbürger von Kanada und Bermuda, die mit einem gültigen Reisepaß einreisen können, sowie Mexiko (nur mit gültiger Border Crossing Card DSP-150).
Visa Waiver Program (VWP): Staatsbürger folgender Länder können visumsfrei in die USA für einen Aufenthalt von bis zu 90 Tagen einreisen, falls sie ein gültiges Weiter- bzw. Rückflugticket besitzen und per Flugzeug oder Schiff einer Transportgesellschaft des Programms zur Aufhebung der Visumspflicht (VWP – Visa Waiver Program) zu touristischen oder geschäftlichen Zwecken einreisen:
(a) [1] Bundesrepublik Deutschland, Österreich, übrige EU-Länder (ausgenommen Staatsbürger von Estland, Griechenland, Lettland, Litauen, Malta, Polen, Slowakische Republik, Tschechische Republik, Ungarn und Zypern, die ein Visum benötigen sowie Staatsbürger von Belgien und Slowenien, die nicht über einen maschinenlesbaren Reisepaß verfügen) und Schweiz (wenn ein Reisepass, der nach dem 1. Januar 2003 ausgestellt wurde, vorliegt);
(b) Andorra*, Australien, Brunei*, Island, Japan, Liechtenstein*, Monaco, Neuseeland, Norwegen, San Marino und Singapur.
Zusätzlich muß von allen visabefreiten Reisenden das Formblatt I-94W, das an Bord aller angeschlossenen Transportunternehmen erhältlich ist, ausgefüllt werden.
* Staatsbürger dieser Länder benötigen schon jetzt einen maschinenlesbaren Reisepaß.
Anmerkung: Reisenden, die der Visumpflicht unterliegen, erteilen die US-Konsulate in Berlin und Frankfurt Einreisevisa mit biometrischen Daten. Pro Antragsteller werden ein Foto und zwei Fingerabdrücke elektronisch gescannt. Am 5. Januar 2004 ist das US-Visit-Programm in Kraft getreten, aufgrund dessen von ein-und ausreisendenen Besuchern Fingeabdrücke genommen und Lichtbilder gemacht werden. Vom US-Visit-Programm ausgenommen sind noch bis zum 30. September 2004 Teilnehmer des Visa Waiver Programs (s.o.) sowie Inhaber der Green Card.
Aktueller Hinweis: Ab dem 26. Oktober 2005 müssen sich auch alle Staatsangehörigen der am Visa-Waiver-Abkommen beteiligten Staaten per Fingerabdruck und Foto registrieren lassen. Ab dem 26. Oktober 2004 müssen Reisepässe (bordeauxfarben) maschinenlesbar sein und ab dem 26. Oktober 2005 müssen neue Reisepässe biometrische Daten (z.B den Fingerabdruck) enthalten. Weitere Informationen unter www.dhs.gov/us-visit .
Transit: Aus Sicherheitsgründen wurde der visumfreie Transit für ansonsten visumpflichtige Reisende am 2. August 2003 eingestellt. Betroffen sind die Programme Transit Without Visa (TWOV) und International-to-International Transit (ITI). Diese Änderung gilt nicht für Teilnehmer des Visa Waiver Program (s.o.), welche die USA weiterhin unter den folgenden Bedingungen ohne Transitvisum durchreisen können: Transitreisende, die innerhalb von 8 Std. das Land mit demselben oder nächsten Flugzeug wieder verlassen, benötigen kein Transitvisum, sofern sie ein bestätigtes Flugticket und gültige Reisedokumente für das Zielland vorlegen können und den Transitraum nicht verlassen.
Anmerkungen: Staatsbürger der unter Visum aufgeführten Länder können auf dem Landweg über Kanada oder Mexiko ohne Visum in die USA einreisen, falls sie über ein ausgefülltes Formblatt I-94W verfügen, das bei der Einreise abgestempelt wurde. An den Grenzübergängen wird zusätzlich eine Gebühr von 7 US$ erhoben.
Zusätzliche Hinweise: Visaantragssteller aller Nationalitäten müssen weltweit das Formular DS-157 zusätzlich zum Visumsantragsformular DS-156 ausfüllen. Für F-/M-Visa (Studenten) und J-Visa (Austauschprogramme) muß zusätzlich das Antragsformular DS-158 von allen Antragsstellern eingereicht werden.
Die Bestimmungen für Paßfotos für Visaanträge wurden vor kurzem verschärft bzw. geändert. Eine Beschreibung der aktuellen Fotobestimmungen ist auf der Internetseite der US-Botschaft in Berlin zu finden. Weitere Informationen von den amerikanischen Botschaften (s. Adressen).
Hinweis: Reisende, die bezahlte oder unbezahlte Arbeit in den USA aufnehmen möchten (dazu gehört auch die Tätigkeit als Au-Pair oder Praktikant), einen Aufenthalt von mehr als 90 Tagen planen oder an einem Schul-/Universitätsaustauschprogramm teilnehmen möchten, benötigen ein Visum, auch wenn sie Staatsbürger eines der dem Visa Waiver Program angeschlossenen Länder sind. Weitere Informationen sind von den konsularischen Vertretungen erhältlich.
Visaarten: NIV (Non-Immigrant Visa) für Urlaubs- und Geschäftsreisen; F-/M-Visum (Studentenvisum), J-Visum (Teilnahme an Austauschprogrammen); Journalisten-, Zeitarbeits- und Transitvisum.
Visagebühren:
Deutsche und Österreicher:
Visabearbeitungsgebühr: 85 € (Antragsgebühren werden nicht rückerstattet).
Deutsche und Österreicher bezahlen ausschließlich eine Visabearbeitungsgebühr für folgende Visaarten, die Ausstellung der Visa ist kostenlos:
- Visum, das zu einem Aufenthalt von mehr als 90 Tagen berechtigt.
- Studentenvisum
- Journalistenvisum
- Zeitarbeitsvisum.
Schweizer:
Visum, das zu einem Aufenthalt von mehr als 90 Tagen berechtigt: 130 CHF.
Anmerkung: Für Staatsangehörige bestimmter Nationalitäten fallen zusätzliche Gebühren an, die von der Visaart abhängig sind.
Gültigkeitsdauer: Abhängig von Nationalität und Art des Visums. Weitere Informationen erteilen die amerikanischen Botschaften und Konsulate.
Antragstellung: Konsulat oder Konsularabteilung der Botschaft (s. Adressen). In den meisten Fällen ist eine persönliche Antragstellung erforderlich. Postalische Antragstellung ist derzeit nur möglich für Antragsteller, die jünger als 14 oder älter als 59 Jahre und EU-Bürger oder Staatsbürger eines visabefreiten Landes sind, sowie bei Erneuerung eines in Deutschland ausgestellten und nicht mehr als 6 Monate abgelaufenen Visums. Bei der US-Botschaft in Berlin oder dem Generalkonsulat in Frankfurt kann ein Visum per Drop-Box (persönliche Hinterlegung der Dokumente bei der konsularischen Vertretung) beantragt werden. In diesem Fall betragt die Bearbeitungszeit 10-15 Tage. Hinweis: Deutsche Antragsteller auf ein J-Visum (Austauschbesuchervisum - Formular DS-2019) müssen die entsprechenden Unterlagen bei dem amerikanischen Generalkonsulat in Frankfurt, nicht der Botschaft in Berlin einreichen. Weitere Informationen sind von der Botschaft in Berlin oder dem Generalkonsulat in Frankfurt erhältlich.
Unterlagen: (a) Gültiger Reisepaß, der mind. 6 Monate über den Aufenthalt hinaus gültig ist und mit mind. einer leeren Seite. (b) 1-2 Paßfotos (je nach Nationalität) (nicht älter als 3 Monate) für jeden Antragssteller, egal welchen Alters. (c) 1 ausgefülltes Antragsformular DS-156 (kann von der Internetseite der Botschaft (s. Adressen) heruntergeladen werden) und 1 ausgefülltes Antragsformular DS-157. (d) Ggf. ausgefüllte Antragsformulare DS-157 und DS-158 (können von der Internetseite der Botschaft (s. Adressen) heruntergeladen werden). (e) Gebühr (abgestempeltes Original des Überweisungsbelegs, kein Bargeld oder Schecks). (f) Ggf. Nachweis ausreichender Geldmittel für die Aufenthaltsdauer. (g) Ggf. Nachweis des festen Wohnsitzes. (h) ggf. gültige Aufenthaltsgenehmigung für Deutschland, Österreich oder die Schweiz. (i) Adressierter und frankierter Rückumschlag. Eventuell müssen weitere Dokumente vorgelegt werden, die Grund und Einzelheiten der Reise bestätigen, sowie ein Nachweis, daß man beabsichtigt, wieder ins Heimatland zurückzukehren.
Bearbeitungszeit: Da das amerikanische Außenministerium und andere US-Behörden im Rahmen der amerikanischen Anti-Terrorismusmaßnahmen neue Registrationsverfahren und -systeme einrichten und zudem Visaanträge sehr viel genauer prüfen, kann sich die Visabearbeitung bei Angehörigen mancher Staaten sehr verzögern. Wegen der erhöhten Sicherheitsvorkehrungen in den amerikanischen Botschaften in Europa und den neu eingeführten Registrationsmaßnahmen, kann sich das Visaantragsverfahren auch bei EU-Staatsbürgern länger als in vorherigen Jahren hinziehen. Die US-Botschaft in Berlin empfiehlt, ausreichend Zeit für die Beantragung eines Visums einzuplanen. Je nach Nationalität und Art der Visaantragsstellung beträgt die Bearbeitungszeit 2 bis 6 Wochen. In der Hauptreisesaison, besonders über Weihnachten und in den Sommerferien kann sich die Bearbeitungszeit noch weiter verlängern. Weitere Informationen sind bei den amerikanischen Botschaften erhältlich.
Einreise mit Haustieren:
Bis zu 2 Vögel pro Besitzer dürfen in die USA verbracht werden. Für jeden Vogel muß ein Gesundheitszeugnis vom Amtstierarzt des Herkunftslands vorgelegt werden, das maximal 30 Tage vor der Ankunft ausgestellt wurde. Die Vögel müssen maximal für 30 Tage in einer Isolierstation des US Department of Agriculture (USDA) in Quarantäne. USDA-Isolierstationen gibt es nur an den Flughäfen Los Angeles, Miami, und New York JFK. Plätze müssen im voraus reserviert werden. Nähere Informationen sollten bei einem amerikanischen Konsulat oder bei Veterinay Services (VS) - APHIS (Tel: (301) 734 83 64. Fax: (301) 734 47 04) eingeholt werden.
Für Hunde im Alter von über 12 Wochen muß in einem Impfzertifikat eine Tollwutschutzimpfung nachgewiesen werden, die mindestens 30 Tage und längstens 12 Monate vor der Einreise durchgeführt wurde. Das Impfzertifikat muß von einem behördlich berechtigtem Tierarzt ausgestellt sein und es muß den Hund genau identifizieren.
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